Neuhauser Videostüberl
Donnersbergerstr. 24
D-80634 München

Tel. +49 (0) 89 / 1 68 81 85

24h Service-Line:
+49 (0) 1 79 / 8 81 13 74

Service- und Anmeldezeiten:
Montag, Freitag, Samstag
18:00 Uhr - 20:00 Uhr



 



AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbestimmungen zum Miet- und Kundenverhältnis bei Neuhauser Videostüberl

Stand: 01.02.2008

1. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich volljährig bin und dass die im vorliegenden Ausweis eingetragene
Adresse meinen jetzigen Wohnort und Straße bezeichnet, unter der ich auch amtlich gemeldet bin.

2. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass der Filmverleih über Videoverleihautomaten erfolgt. Bei
Ausfall der Verleihautomaten besteht kein Anspruch auf manuellen Verleih oder Rückgabe.

3. Mit Unterschrift erhält der Kunde eine Kundenkarte, welche persönliche Daten des Kunden enthält.
Bei Manipulation der gespeicherten Daten wird die Karte vom Verleihautomaten eingezogen. Weitere
rechtliche Schritte bleiben Neuhauser Videostüberl vorbehalten.

4. Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als auch Neuhauser
Videostüberl Unterhaching die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige fristlos
kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der
Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange des anderen
Vertragspartners zu berücksichtigen.

5. Neuhauser Videostüberl wird dem Kunden auf eine Änderung der AGB oder der Sonderbedingungen
oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen unmittelbar oder durch sichtbaren Aushang oder
Auslegung in den Geschäftsräumen der Videothek hinweisen. Ist der Hinweis erfolgt, so gilt die
Änderung als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht.
Neuhauser Videostüberl wird dann die geänderte Fassung der AGB, die geänderten
Sonderbedingungen bzw. die zusätzlich eingefügten Bedingungen der weiteren Geschäftsbeziehung
zugrunde legen. Eine gesonderte Bekanntgabe an den Kunden ist nicht notwendig.

6. Bei Ausstellung der Mitgliedskarte wird eine Medienversicherungsgebühr fällig. Im ersten
Intervallzeitraum können Sie den Betrag bar im Voraus bezahlen. Zum jeweiligen Eintrittsdatum
werden die weiteren Gebühren automatisch von Ihrer Mitgliedskarte bzw. per Lastschrift nach
vorgegebenen Intervallen abgebucht. Bei Ausstellung der Mitgliedskarte wird ein Pfand für die
Kundenkarte in Höhe von 5,00 € fällig. Bei Kündigung durch das Mitglied wird das Kartenpfand in bar
ausgezahlt. Eventuelles Restguthaben auf der Karte wird nicht ausgezahlt, kann jedoch durch
Leih-/Kaufvorgänge aufgebraucht werden. Sollten Sie Ihre Karte beschädigen oder verlieren, sind bei
erneuter Ausstellung einer Kundenkarte 2,00 € fällig.

7. Die Regel-Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Eine Kündigung muss schriftlich, 2 Monate vor Ablauf
der Mindestvertragslaufzeit, bei Neuhauser Videostüberl eingehen, sonst verlängert sich der Vertrag
um weitere 12 Monate. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Flatrateprodukte nur in
Verbindung mit der vom Kunden unterschrieben Bankeinzugsermächtigungen und erfolgreichen Einzug
der jeweiligen Gebühr und Außenstände bereitgestellt werden.

8. Bei Rückgabe der entliehenen Verleihobjekte wird die jeweilige fällige Verleihgebühr vom Guthaben
des Kunden abgezogen. Die Rückgabe ist nur mit ausreichendem Guthaben möglich. Der Kunde ist
verpflichtet, ein ausreichendes Verleihguthaben für die Rückgabe der Verleihobjekte bereitzustellen.

9. Der Kunde haftet der Neuhauser Videostüberl bei Diebstahl, Verlust und Beschädigung des
Mietgegenstandes. In diesen Fällen ist Neuhauser Videostüberl berechtigt, Schadensersatz in Höhe des
Anschaffungspreises oder der Wiederbeschaffungskosten gegen den Kunden geltend zu machen.

10. Der Kunde hat schon beim Empfang des Mietgegenstandes zu prüfen, ob die Artikel unbeschädigt
sind. Absichtliches Löschen, Entfernen und Beschriften oder Überkleben der Aufkleber bzw. Barcodes
sowie bewusst vorgenommene Beschädigungen ziehen automatisch Schadensersatzansprüche nach
sich.

11. Der Kunde ist für die Einhaltung des Urheberrechtsgesetzes voll verantwortlich und verpflichtet
sich, die Mietgegenstände in unmittelbarem Besitz zu halten.

12. Die maximale Verleihdauer beträgt 14 Tage pro Mietgegenstand. Erfolgt bis dahin keine Rückgabe
so schuldet der Kunde einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50 € inkl. entgangene
Verleihgebühr. Der Mietgegenstand geht dann automatisch in den Besitz des Kunden über. Die
Geltendmachung weiterer Schäden, wie z. B. Verwaltungs-und Rechtsverfolgungskosten, bleiben
Neuhauser Videostüberl vorbehalten. Sofern vom Kunden eine Bankbestätigung zum
Lastschriftverfahren erfolgt ist und die Kontodeckung ausreicht, darf Neuhauser Videostüberl den
fälligen Betrag per Einzugsverfahren einziehen.

13. Der Kunde verpflichtet sich besonders, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes strikt
einzuhalten und Waren, die für Jugendliche nicht geeignet oder freigegeben sind, weder in ihrem
Beisein abzuspielen noch ihnen in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich
seine Kundenkarte keinem Dritten, insbesondere Jugendlichen, weiterzugeben oder zugänglich zu
machen und persönliche PIN-Codes geheim zu halten. Desweiteren verpflichtet sich der Kunde, nur
sich selbst und persönlich zur Identifikation am Bio Scanner zuzulassen. Der Kunde haftet
strafrechtlich und zivilrechtlich für alle Risiken, die aufgrund einer unbefugten Nutzung seiner
Kundenkarte oder seiner persönlichen Codes durch Dritte, sowie der Ermöglichung des Zuganges zum
Automatenbereich Dritter, insbesondere der Automaten selbst.

14. Der Kunde hat Kenntnis davon, dass die Räumlichkeiten der Neuhauser Videostüberl überwacht
sind.  Er erklärt sein Einverständnis mit der Erfassung und Speicherung seiner Daten auf Datenträger.

15. Haftung für Dritte: Neuhauser Videostüberl darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisung
ganz oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Erledigung übertragen, soweit dies unter
Berücksichtigung der Art des Auftrages und der Interessen der Neuhauser Videostüberl und des Kunde
erforderlich erscheint. In diesen Fällen beschränken sich die Verpflichtung und Haftung der VideoGo
Unterhaching auf die Weiterleitung des Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung
des Dritten insbesondere mit Hinweis auf den Datenschutz. In Fällen der Strafverfolgung bzw. die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zur Durchsetzung der Jugendschutz-
bestimmungen ist die Weitergabe an die entsprechenden Stellen ausdrücklich gestattet. Die außerhalb
dieser AGB mögliche Gewerbliche Verwertung Ihrer Daten durch Dritte ist ausdrücklich
ausgeschlossen!

16. Bei Verstoß gegen diese AGB ist Neuhauser Videostüberl berechtigt, den Kunden von der weiteren
Vermietung auszuschließen. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, die Karte unverzüglich
herauszugeben, bzw. Neuhauser Videostüberl berechtigt, diese einzuziehen oder für die weitere
Benutzung zu sperren. Neuhauser Videostüberl ist in diesem Falle nicht zur Rückerstattung eventueller
Guthaben verpflichtet.

17. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des
Unternehmens. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland heraus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für die von Neuhauser Videostüberl auf
der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen
folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

18. Neuhauser Videostüberl wird den Kunden auf eine Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen oder die Einführung zusätzlicher
Bedingungen unmittelbar hinweisen. Ist ein solcher Hinweis nur unter unverhältnismäßigen
Schwierigkeiten möglich, wird Neuhauser Videostüberl durch deutlich sichtbaren Aushang oder
Auslegung in ihren Kassenräumen auf die Änderung hinweisen.

19. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt anstelle jeder
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe
kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt
für Unvollständigkeit.